Chronik
Vereinsgeschichte/ Regeln / Satzungen:
Es ist davon auszugehen, dass die Schiffergilde zuerst eine lose Gemeinschaft von
Schiffern und deren Angehörigen war. Satzungen im heutigen Sinne gab es nicht.
Daher findet man in dem alten Protokollbuch auch hin und wieder Hinweise über
aktive und inaktive Mitglieder.
Vermutlich hat man streng unterschieden, wer aus dem Schifferstand kommt oder
wer sich dem Schifferstand verbunden fühlt. Hierüber wird nachstehend noch
Bezug genommen. Nachdem die Gilde der Pfarrkirche St. Remigius in Königswinter
eine St. Nikolaus Statue geschenkt hatte und eine
Schifferfahne angeschafft hatte, wurden am 20. Januar 1851 Regeln erlassen über
den Gebrauch der Gildenfahne. Hierin wurde zunächst festgelegt, dass diejenigen
Schiffer die durch freiwillige Spenden behilflich waren, da eine Fahne für die hiesige
„Schiffergesellschaft“ angeschafft werden konnte, den Vorzug haben unentgeltlich,
bei ihrem eigenen und ihren Frauen-Begräbnis, die Fahne vorgetragen zu
bekommen. Hieraus ergibt sich schon die Tatsache, dass damals nur aktive Schiffer
vollwertige Mitglieder der Gilde waren.
Im Jahre 1886, wird laut Beschluß gesagt, dass sich nur die Personen als Mitglieder
zu betrachten haben, die sich statutengemäß als Mitglieder haben aufnehmen
lassen. Auf welche Statuten hier Bezug genommen worden ist, ist unbekannt. Unter
dem 06 Dezember 1904 wurde beschlossen einen Statutenentwurf vorzulegen. Es
soll eindeutig geklärt werden, der Begriff Mitglied und Nichtmitglied Wörtlich heißt
es als Aktive gelten alle Schiffer und deren Familienangehörige, seine Schwester,
Brüder, Töchter, Söhne, Schwiegersöhne von Schiffern.“Andere dem Schifferstande
Fernstehende gelten als inactive Mitglieder". In den folgenden Jahren ist aber keine
Rede mehr von
einer Vorlage eines Statutenentwurfs oder Beschlussfassung einer Satzung.
In der Jahreshauptversammlung vom 06. Dezember 1949 wurde darauf hin
gewiesen, dass die Gilde über keine Satzung verfügen würde. Es wurde deshalb zu
Protokoll genommen, dass eine fehlende Satzung mit Ablauf des Jahres zur
nächsten Jahreshauptversammlung ausgearbeitet werden müsse. Diese wurde von
dem damaligen Schriftführer Georg Becker ausgearbeitet und der
Patronatsversammlung vom 06. Dezember 1950 vorgelegt, genehmigt und in Kraft
gesetzt. (Siehe Anlage)
Im Grunde genommen sind die Satzungen vom 06. Dezember 1950 die ersten in
schriftlicher Form vorliegenden Statuten der Gilde.
Aber auch in diesen Satzungen wurde der Begriff „ Mitglied" immer noch nicht
völlig geklärt, denn in §3 wird gesagt: „Beim Ableben eines männlichen Mitgliedes
bleibt die Ehefrau weiterhin Mitglied“. Aus diesem Grunde wurde am 05.12.1970
beschlossen, dass künftig Ehefrauen Offizielle Mitglieder sein sollen. Damit ist auch
die Gleichberechtigung von Mann und Frau auch in der Schiffergilde vollzogen
worden. Männer und Frauen sind nunmehr gleichberechtigte und stimmberechtigte
Mitglieder. Bereits am 06.12.1959 wurde durch Beschluss des §1, Abs. 2 durch
Hinzufügen folgenden Textes „eines verwandten Berufes oder fördernden Berufs“
eine Ergänzung vorgenommen.
Eine weitere Ergänzung der Satzung erfolgte am 06.12.1968. Der §3, Abs 1 wird wie
folgt erweitert: “Aktives Mitglied der Gilde kann jeder werden, der sich in
irgendeiner Form mit der Schiffahrt verbunden fühlt“. Der §3, Satz 2, wird wie folgt
geändert: „über die Aufnahme entscheidet der Vorstand“. Im Vorwort der nunmehr
gültigen Satzung vom 22. Februar 1992, ist folgendes geschrieben.
„Nachdem die Satzung vom 06 Dezember 1950 über 40 Jahre alt ist, erscheint es
angebracht, die Satzung der St. Nikolaus-Schiffergilde Königswinter zu überarbeiten
und eine neue Satzung zu beschließen und in Kraft zu setzen, die den im Laufe der
Zeit eingetretenen Entwicklung gerecht wird." In dieser Satzung ist die
Mitgliedschaft in der Gilde genau festgelegt. Erstmalig erfolgt die Aufnahme eines
Mitgliedes nach einer schriftlichen Aufnahmeerklärung durch Vorstandsbeschluss.
Die am 22. Februar 1992 in Kraft gesetzte Satzung, mit seiner beachtenswerten
Präambel, sind die am Stichtag, 31.12.1998 gültigen Statuten der St. Nikolaus-
Schiffergilde Königswinter vor 1849.